Günstig Musik Laden

Billiger Musikladen

Großes Musikarchiv; Einfach zu bedienen; Niedrige Familien- und Studententarife; Einfacher Import eigener Musik. iTunes Anforderung.

Wie man billige MP3-Dateien herunterlädt.

Nun sind sie zurück, die billigsten MP3-Shops der ganzen welt. Beim Kauf eines ganzen Albums gibt es in der Regel bis zu 20 % Ermäßigung. Das macht sie deutlich billiger als bei uns. Sie können die Musikfiles dann wie üblich auf jedem MP3-Player abspielen oder in iTunes integrieren.

Damit Sie bei den Musikservices kaufen können, müssen Sie sich zuerst registrieren. Anders als bei Musicload oder iTunes werden die Lieder nicht individuell abgerechnet, sondern der Kunde muss ein Gutschriftskonto auf der Website errichten. Dann werden die erworbenen Lieder vom Account abgezogen, bis sie wieder alle sind. Danach muss der Kunde neue Gelder transferieren, um den Einkauf fortsetzen zu können.

Sie können nach Interpret, nach einem Song oder nach einem ganzen Fotoalbum durchsuchen. Nahezu alle Rubriken enthalten auch die aktuellsten Karten aus den USA, Deutschland oder England. Danach müssen Sie nur noch die Lieder oder das gewünschte Fotoalbum wählen und auslesen. Meistens ist neben den Liedern auch das CD-Cover enthalten.

Sie können die Musiktitel in iTunes, Media Player oder in Ihrem Netzwerk abspielen. Haben sie auch das Recht, ihre Lieder an deutsche Gäste weiterzugeben? Das ist umstritten, die Musikbranche bestreitet es. Gegenwärtig gibt es jedoch keine Jurisdiktion, die die Offerten für unzulässig erachtet.

Auch ist es nicht Ihre Verantwortung als Kunden, die Legalität der Website zu bestimmen. Gemäß deutschem Urheberrecht darf ein Benutzer eine Mediadatei für den Privatgebrauch kopieren - also auch downloaden -, sofern die Dateien nicht aus einer offenkundig illegalen Herkunft stammen. Offenbar sind die Offerten der Billig-Anbieter nach Meinung vieler Anwälte nicht illegal, zumal der Einkäufer für die Lieder zahlt.

Würde das Gebot nur in der Ukraine oder in Russland zugelassen, wäre es auch leicht, den Zugriff von Deutschland aus zu vereiteln. Bei YouTube erlebt der User dies immer wieder, wenn statt des gesuchten Musikvideo nur der Hinweis "Das Gebot ist in Ihrem Heimatland nicht verfügbar" auftaucht. Auch wenn die Geschäfte in der Grauzone der aktuellen Gerichtsbarkeit liegen, sind sie in Deutschland zur Zeit nicht verbieten.

Durch unsere Recherche und Gespräche mit erfahrenen Anwälten besteht für den Einkäufer kein rechtliches Risiko - die neuen Discount-Musikportale sind daher eine wirkliche rechtliche Möglichkeit. Zudem sind diese Offerten voller Malware, die Ihnen nach unserer Erfahrung mit den aktuell gültigen Offerten kaum zustoßen kann. PCM: Ist es Sache des Auftraggebers, die Legalität zu bestimmen?

Magold: Es liegt nicht in der Verantwortung des Auftraggebers, die Legalität eines solchen Webportals zu überprüfen. Dieses Prinzip stößt jedoch an seine Grenze, wenn der Nutzer einen Abruf auf einem Internetportal beginnt, das "offensichtlich illegal produzierte oder allgemein zugängliche Vorlagen verwendet" (§ 53 Abs. 1 UrhG). Eine unrechtmäßige Produktion des Originals ist natürlich anzunehmen, wenn der Schutz von Kopien aufgehoben werden muss oder ein Bild vor seiner amtlichen Publikation im Internet zur Verfügung gestellt wird.

Offenbar besteht eine illegale Zugänglichkeit vor allem dann, wenn der Abruf im Zuge einer Online-Austauschplattform ("Peer-to-Peer-Netzwerk") stattfindet. PCM: Muss ein Einkäufer in Deutschland Rechtsfolgen befürchten, z.B. Verwarnungen? macht einen ernsthaften Eindruck und die juristische Vertretbarkeit wird ebenfalls explizit von bekannten Kreditkartenterminals (AmEx, VISA; Mastercard) beansprucht.

Vor diesem Hintergrund ist es meine persönliche juristische Überzeugungskraft, dass es sich dabei kaum um für alle erkennbaren illegale Tore handeln kann. Gerade diese "offensichtliche Rechtswidrigkeit" wäre aber nach 53 UrhG Voraussetzung für den Gelingen einer Verwarnung oder eines sonstigen Vorgehens gegen den privaten Einkäufer.

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