Musikinstrument mit a

Instrument mit einem

City Country River Solutions Musikinstrumente A bis Z von (A)kkordeon bit (Z)ither . Aber kennen Sie ein Instrument mit mir? Für die Ein- und Ausfuhr in die EU muss eine entsprechende CITES-Genehmigung für das Musikinstrument vorgelegt werden. Bei der Konzertgitarre handelt es sich um ein akustisches Instrument, das keine elektrische Verstärkung benötigt. Sie hat sich in kurzer Zeit zur größten europäischen Fachmesse für elektronische Musikinstrumente entwickelt.

Instrumente mit Rio Palisander - Umweltschutzamt Nürnberg

Der Dalbergia nigra (Rio Palisander) wurde 1992 in das höchstmögliche Schutzniveau des internationalen Übereinkommens von Washington über den internationalen Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten einbezogen. Musikliebhaber sollten daher beachten, dass qualitativ hochstehende Guitarren, Querflöten, Geigenbögen und andere Musikinstrumente aus feinem Rosenholz anfertigen können. Für die Ein- und Ausfuhren in die EU muss eine geeignete CITES-Genehmigung für das Musikinstrument vorgewiesen werden. Dies bedeutet, dass jeder, der sein Musikinstrument verkauft oder ausstellt, ein solches Zertifikat benötigt.

Dies gilt auch für Geräte, für deren Herstellung Bauteile anderer in Anhang A strikt geschützten Tierarten wie Elfenbein und Schildkröte benutzt wurden. Auch der gewerbliche Bereich, d.h. Musikinstrumentenhersteller und -händler, unterliegen den Rechnungslegungsvorschriften. Jeder, der von Rio Palisander kauft, bearbeitet oder auf den Markt setzt, muss ein Aufzeichnungs- und Lieferbuch haben.

Grund für den Schutz: Rio-Palisander kommt natürlich nur im Atlantikregenwald im östlichen Brasilien vor. Rio-Palisander ist laut der derzeitigen Red List der World Conservation Union IUCN von 2012 als eines der kostbarsten Wälder Brasiliens klassifiziert. Der Hauptgrund für den Niedergang ist die übermäßige Nutzung und Vernichtung des brasilianischen Urwaldes.

Bewilligungen für Instrumente im Konzerttourneebereich

Für die Einreise in Staaten außerhalb der EU mit Instrumenten, die teilweise artengeschützt sind, sind CITES-Dokumente notwendig. Nachfolgende Informationen gelten nur für Instrumente, die sich bereits in Ihrem Eigentum haben und mit denen Sie auf Konzerttournee gehen moechten. Die folgenden Schutzarten sind in erster Linie davon betroffen. 2.

Diese Liste ist nur eine kleine Auslese, andere Spezies sind möglich. Wenn Sie nicht wissen, ob für Ihr Musikinstrument eine CITES-Genehmigung notwendig ist, fragen Sie uns auf jeden fall vor Ihrer geplanten Auslandsreise: Eine Entschließung (Resolution 16.8) zur Erteilung von CITES-Genehmigungen für Instrumente wurde auf der sechzehnten CITES-Konferenz der Vertragsparteien angenommen.

Diese Entschließung hat die EU in Art. 1 Nr. 6, Kap. VII und Kap. VIIIB der VO ( "Verordnung (EG) 865/2006") implementiert. Für die Verwendung von Instrumenten für Konzertreisen in Orchester oder für Privataufführungen in Staaten außerhalb der EU können zwei verschiedene Bewilligungen erteilt werden:

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