Schlagzeug Mieten Zürich
Trommelverleih ZürichGitarren & Musikgeschäft
Sie sind Drummer, Promoter, Ausrichter und benötigen ein Drumkit für das bevorstehende Jahr? Ideal für den Einsatz in den Bereichen Pop, Blues, Hip Hop, Land, Funk & Jazzl. Mieten Sie bei uns das ARK Drumset oder stellen Sie sich Ihr persönliches Drumset zusammen. Große Trommel: 22" oder 18" Snare: 14" Toms: 10", 12" Boden-Toms: 14", 16", 18".
Gib deiner Familie oder dir selbst die Möglichkeit, deine Lieblingsmusik zu hören.
Gib dir selbst oder deinem geliebten Menschen die Möglichkeit, deine eigene Stimme zu hören. Für (fast) alle Musikinstrumente und Gesänge werden Kurse angeboten. Wenn Sie mehr wissen möchten, klicken Sie bitte auf Ihr bevorzugtes Instrument. Bei uns finden Sie eine ganze Palette von Seminaren rund um die Themen Music, Rhythmik und Singen. Wenn Sie mehr wissen möchten, klicken Sie hier. Auf Wunsch können die Geräte bei der Firma Music Hug AG oder bei der Firma Yecklin ausgeliehen werden.
Gern informieren wir Sie über die richtige Auswahl. Es werden Praxisräume mit oder ohne Ausrüstung (Flügel, Piano, Schlagzeug, Studiobox, D-Piano, etc.) gemietet. Gern stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung finden Anwendung.
Sommer-Special: Abholung des Instruments ab 11. Juni, Mietzahlung ab 9. Juni. Der Mindestmietvertrag ist 3 Monat, eine Schadensversicherung ist in unseren Preisen enthalten. Der Mietpreis ist drei Monat im Voraus zu zahlen. Der Mindestmietvertrag läuft über drei Jahre. Zu viel gezahlte Mietpreise werden erstattet. Die Mietgebühr wird in den ersten drei Lebensmonaten vollständig gutgeschrieben.
Bei den ersten beiden Jahren werden 80% der Mieten gutgeschrieben. Bei Erwerb eines neuen Instruments in der Mindestpreisspanne des vermieteten Instruments wird die halbe im ersten Jahr bezahlte Mieten gutgeschrieben. Eine Schadensversicherung ist im Preis enthalten. Die Franchise beläuft sich innerhalb der ersten drei Monaten, nach deren Ablauf auf den Franchiseantrag verzichtet wird, auf CHF 200.
Für Zupfinstrumente liegt der Austausch der Zeichenketten in der Verantwortlichkeit des Vermieters. Bei einem Wohnortwechsel hat der Pächter den Pächter unverzüglich zu informieren. Bei Unterlassung haftet der Pächter für alle anfallenden Kosten und Tätigkeiten. Kommt der Leasingnehmer mit seinen Leistungen mehr als zwei Monaten in Verzug, wird das Wertpapier vom Leasinggeber eingezogen.