Gibson Flying V White
Geben Sie Gibson Flying V Weiß an81 Gibson Flying V - Weiß-Vi81GiFlyVWht028
Proprell und alles aus 1981 Gibson Flying V - Weiß in ausgezeichnetem Zustand. Das Flying V mit seinem massiven Mahagonikorpus und Stoppschwanz wurde zwischen 1975 und 1981 gebaut. Cette de la gitarre de l'écolleté été - nicht zu dünn und zwei Gibson "Pat.Nr. T-Top" mit 7.29K und 7.41K Mikros, nur ein paar sehr kleine Spielkleidung, die originalen Bünde sind noch in perfektem Zustand.
Léger gewichtig mit nur 3,2 kg( !) und sehr begrenzt. Die Gitarre ist von Anfang an ohne Änderungen oder versteckte Reparaturen entstanden. Livré wird in der ursprünglichen schwarzen Hartschale it´s mit rotem Innenleben und originaler Garantiekarte geliefert. Corps aus Mahagoni, Hals aus Mahagoni, Hals aus Mahagoni, Hals aus Mahagoni, Griffbrett aus Palisander, ungebunden mit 22 Bünden und Punktinlays, 2x Vol./1x Tone - schwarze Hexenhutknöpfe.
2 x Gibson "Pat.Nr. micros T-Top", ABR-1 Brücke mit Schrauben direkt im Oberteil, 6x Schrauben in der Mitte, 6x Schrauben in Gibson Metall, verchromte Hardware, Boîtier, Gibson schwarzes Originalgehäuse mit roter Beschichtung.
Der Standardproduktpreis beinhaltet eine 3-jährige Gewährleistung für Verbraucher in Deutschland und Österreich, eine 2-jährige Gewährleistung für Verbraucher in Belgien und der Schweiz sowie eine 180-Geld-zurück-Garantie.
Der Standardproduktpreis beinhaltet eine 3-jährige Gewährleistung für Verbraucher in Deutschland und Österreich, eine 2-jährige Gewährleistung für Verbraucher in Belgien und der Schweiz sowie eine 180-Geld-zurück-Garantie. Bei Nichteinhaltung der Garantiezeit ist dies nach 6 Jahren möglich! Mit dem Weiterverkauf des Produkts ist die Gewährleistung ab sofort abrechenbar.
Mietgeräte oder Ersatzgeräte werden zur Verfügung gestellt, wenn das Gerät nicht innerhalb von 30 Tagen wieder instandgesetzt wird. Der Vertrag kann innerhalb von 30 Tagen und danach jederzeit mit einem prozentualen Abschlag beendet werden. Wir weisen darauf hin, dass die verlängerte Gewährleistung zurzeit nur für Waren gilt, die innerhalb der EU oder des EWR vertrieben werden, und dass die verlängerte Gewährleistung den im Garantieschein festgelegten Bestimmungen entspricht.
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Das betrifft zum Beispiel EDV-Systeme, die nach spezifischen individuellen Kundenvorgaben gefertigt wurden.